Die Wiederholung der Vorstufe
Jeder hat grundsätzlich das Recht, die Vorstufe zu wiederholen, sofern die 10. Klasse des Gymnasiums besucht und nicht wiederholt wurde. Ein solcher Schritt will aber gut überlegt sein (Beratung durch den Tutor).
Bis Ende des 1. Halbjahres der Vorstufe ist ein Rücktritt in die Jahrgangsstufe 10 möglich.Die Zeit in der Vorstufe wird nicht auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet.
Der Rücktritt in die 10. Klasse aus der 2. Hälfte der Vorstufe gilt als Nichtversetzung, das bedeutet, das Jahr wird auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet.
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Informationen über die Vorstufe, S.8-9
APO-AH § 44
Beachte auch: Der Besuch der Oberstufe darf nicht länger als ein Jahr unterbrochen werden.
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