Vorstufe

Die Versetzung von der Vorstufe in die Studienstufe

Alle Noten des Jahrgangszeugnisses sind ausschlaggebend

In die Studienstufe versetzt wird:
wer in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht hat;
die Note 5 kann durch eine Note 2 in einem Fach oder die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.

Keine Versetzung ist möglich, wenn
2 x die Note 5 in den Fächern Deutsch/ Mathematik/ weitergeführte Fremdsprache besteht (bei mehreren weitergeführten Fremdsprachen wird die beste Note berücksichtigt) oder3 x die Note 5 oder 1 x die Note 6 im Jahreszeugnis vorkommt.

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Informationen über die Vorstufe, S.8

APO-AH, § 35

Beachte auch unter Vorstufe / Wiederholung der Vorstufe und Leistungsbewertung.
Denke daran, dass du eine Genehmigung der Behörde brauchst, wenn du nach der Vorstufe ein anderes Gymnasium besuchen willst.

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