Die Versetzung von der Vorstufe in die Studienstufe
Alle Noten des Jahrgangszeugnisses sind ausschlaggebend
In die Studienstufe versetzt wird:
wer in allen Fächern mindestens die Note 4 erreicht hat;
die Note 5 kann durch eine Note 2 in einem Fach oder die Note 3 in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden.
Keine Versetzung ist möglich, wenn
2 x die Note 5 in den Fächern Deutsch/ Mathematik/ weitergeführte Fremdsprache besteht (bei mehreren weitergeführten Fremdsprachen wird die beste Note berücksichtigt) oder3 x die Note 5 oder 1 x die Note 6 im Jahreszeugnis vorkommt.
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Informationen über die Vorstufe, S.8
APO-AH, § 35
Beachte auch unter Vorstufe / Wiederholung der Vorstufe und Leistungsbewertung.
Denke daran, dass du eine Genehmigung der Behörde brauchst, wenn du nach der Vorstufe ein anderes Gymnasium besuchen willst.
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