Vorstufe

Die Leistungsbewertung

Deine Leistungen werden in der Vorstufe weiterhin mit den Noten von 1 bis 6 bewertet. Die Notentendenzen werden im Zeugnisprotokoll festgehalten.

Die schriftlichen und die mündlichen Leistungen werden nun als Leistungen im Bereich Klausuren bzw. als Leistungen im Bereich der laufenden Unterrichtsarbeit bewertet.
Am Ende eines Halbjahres werden aus den Ergebnissen beider Bereiche die Halbjahresnoten ermittelt. Am Ende der Vorstufe wird dann in der Jahresnote aus beiden Bereichen während des ganzen Schuljahres eine Note gebildet. Wichtig ist dabei auch die Leistungsentwicklung.

Wenn ein Leistungsnachweis nicht erbracht wird, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Es besteht dann die Gelegenheit zu einer Ersatzleistung. Wenn du dein Fehlen nicht entschuldigen kannst, wird die Note „ungenügend“ erteilt. Außerdem gilt bei Fehlen grundsätzlich die Regelung, die du unter Studienstufe / Fehlen in der Oberstufe noch einmal nachlesen kannst.

Wenn in einem Fach ein Ergänzungskurs gewählt wurde, so werden die Noten des ersten und zweiten Halbjahres des Pflichtkurses und die Noten der Ergänzungskurse (1 oder 2) zusammengefasst. Den Ausschlag gibt der Pflichtkurs des zweiten Halbjahres.

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Informationen über die Vorstufe, S.7f

APO-AH § 40

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