Sportwahl

Auflagen bei der Sportwahl

Alle Schüler der Vor- und der Studienstufe müssen in jedem Semester Sport belegen. Wenn aus Krankheitsgründen Sport nicht ausgeübt werden kann, muss rechtzeitig ein Attest vorgelegt und ein Ersatzkurs belegt werden.

Die Sportarten wie Fußball, Leichtathletik usw. werden Bewegungsfeldern (BF) zugeordnet. Sie sind durch Gemeinsamkeiten in den Bewegungsformen gekennzeichnet. Diese BF werden in folgenden Kursen angeboten:

1. Bewegungsfeld
Laufen, Springen, Werfen
Kurs : Leichathletik

2. Bewegungsfeld
Gleiten, Fahren, Rollen
Kurse:Rudern, Segeln

3. Bewegungsfeld
Schwimmen, Tauchen, Retten
Kurs : Schwimmen

4. Bewegungsfeld
Kämpfen, Verteidigen
Kurs : Zur Zeit kein Angebot

5. Bewegungsfeld
Spielen in Mannschaften und mit Partnern
Kurs : Badminton, Basketball, Handball, Fußball, Volleyball

6. Bewegungsfeld
Bewegen an und mit Geräten
Kurs : Geräteturnen / Akrobatik

7. Bewegungsfeld
Rhythmisches, tänzerisches, gymnastisches Inszenieren
Kurs : Zur Zeit kein Angebot

Besonderheiten bei den Sportarten Rudern und Segeln
- Rudern und Segeln sind Jahreskurse und beinhalten jeweils zwei Bewegungsfelder
- Segeln wird in Verbindung mit dem Bergedorfer-Schüler-Segel-Verein durchgeführt. Jeder Schüler, der diesen Kurs belegt, muss für die Zeit des Kurses Mitglied des Vereins werden und einen Vereinsbeitrag für das Jahr bezahlen.

Belegauflagen: Innerhalb der 4 Semester der Studienstufe muss mindestens einmal das BF „Spielen in Mannschaften und mit Partnern“ belegt werden. Kurse aus dem gleichen BF dürfen, sofern der Kursinhalt identisch ist, höchstens zweimal innerhalb der 4 Semester der Studienstufe gewählt werden.

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