Studienstufe

Tutorenwahl

Am Ende der Vorstufe wählst du für die gesamte Zeit der Oberstufe eine Lehrerin oder einen Lehrer als Tutorin oder als Tutor.

Der Tutor berät dich in allen die Schule betreffenden Fragen. In den „Informationen zur Studienstufe“ wird formuliert:
„Das Leben einer Tutandengruppe kann sich in verschiedenen Formen und Aktivitäten entfalten:
- Informationen über schulische Fragen
- Unterrichtung über Berufs- und Arbeitswelt
- Kürzere Ausflüge und Besuche von Veranstaltungen
- Themenbezogene Projekte“. (Seite 5)

Das klingt sehr trocken. Mache es dir jedoch klar, dass du durch deinen Einsatz das Leben dieser Tutandengruppe mitbestimmst und auch sehr persönlich Nutzen daraus ziehen kannst. Schulische Fragen können sich nicht nur auf z.B. Belegauflagen beziehen, sondern auch so etwas wie z.B. Konzentration, Steigerung der Lernleistungen beinhalten. Die Berufs- und Arbeitswelt wird dann für dich etwas sehr Wichtiges, wenn du dich für Lehrstellen bewirbst, aber nicht so genau weißt wie. Mit den Anforderungen oder den Gefühlen bei Ablehnungen umzugehen ist einfacher, wenn du in der Gruppe darüber sprechen kannst. Auch die Entscheidung für ein bestimmtes Studium ist ein wichtiges Thema für deine Gruppe.

Wie werden am Gymbo Tutandengruppen gebildet?
Du findest dich mit anderen Schülern des Jahrgangs zu einer Gruppe von ca. 12 Schülern zusammen. Ihr könnt dann Lehrer, die in der Oberstufe unterrichten, ansprechen und nach Abklärung von Vorstellungen und Erwartungen sie bitten, sich als Tutoren aufstellen zu lassen. Welche Lehrer dann Tutor werden , entscheidet schließlich der Schulleiter. Das hängt auch mit der Gesamtplanung der Stundenverteilung der Schule zusammen. Am Ende der 11. Jahrgangsstufe gibt es eine Liste von Lehrern auf dem Tutwahlbogen. Die Gruppe wählt einen Tutor aus der Liste. Durch Erstwahl oder Zweitwahl wird dann der Tutor zugeordnet. Wenn das nicht funktioniert, wird in einer Vollversammlung der Jahrgangsstufe ein Verfahren entwickelt, das von der Mehrheit akzeptiert wird.

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Informationen über die Studienstufe, S. 5

APO-AH § 33, Abs. 2

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