Grundsätzliches zur Studienstufe
Es gibt keine Versetzung mehr, die Studienstufe umfasst 4 Halbjahre / Semester.
Die Abiturprüfung erfolgt innerhalb des 4. Semesters.
Die Abiturprüfung muss spätestens innerhalb von 4 Jahren nach Eintritt in die Vorstufe erfolgen. Wenn die Zulassung zum Abitur nicht in der zulässigen Zeit erfolgt, muss die Oberstufe verlassen werden.
Ein Rücktritt um ein Schuljahr ist spätestens am Ende des 2. Halbjahres möglich. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Vorstufe nicht wiederholt wurde.
Der Unterricht erfolgt in Grund- und Leistungskursen.
Die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife hängt von einer Gesamtqualifikation ab, die alleLeistungsbereiche der gesamten Studienstufe berücksichtigt (Grundkurse, Leistungskurse und die Abiturprüfung).
Die Leistungsbewertung erfolgt in den Noten von 1+ bis 6. Diese Noten werden dann in Punkte umgerechnet. In jedem der Bereiche der Gesamtqualifikation muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden.
Es gibt qualitative und quantitative Belegauflagen, wozu Fachauflagen und Wochenstundenauflagen gehören. Dies wird auf den Seiten "Wahl der Kurse" und "Wahl der Prüfungsfächer" genauer erläutert.
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APO-AH § 41
und Studienstufe / Wahl der Kurse
und Studienstufe / Wahl der Prüfungsfächer
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