Die Zulassung zur mündlichen Prüfung
Nach der Zeugniskonferenz des 4. Halbjahres entscheidet der Prüfungsbeauftragte über die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Den folgenden Check solltest du schon nach dem 2. Semester im Auge behalten.
Für deinen eigenen Check beantworte dir folgende Fragen:
Hast du an den im 4. Halbjahr belegten Kursen teilgenommen ?
Hast du am schriftlichen Teil der Abiturprüfung teilgenommen?
Kannst du die Mindestpunktzahl von 114 Wochenstunden aus Grund- und Leistungskursen nachweisen?
Hast du die Mindestpunktzahl von 110 Punkten im Grundkurs-Bereich und 70 Punkten im LK-Bereich nachgewiesen?
Hast du darauf geachtet, dass du keinen Kurs mit 0 Punkten hast, mit dem du Auflagen abdecken müsstest?
Hast du in 16 der 22 einzubringenden Grundkurse sowie in 4 der 6 einzubringenden Leistungskurse mindestens 5 Punkte erreicht?
Kannst du die Gesamtqualifikation noch erfüllen?
Du hast ein 4 Prüfungsfach gewählt, du kannst aber auch in anderen Fächern noch geprüft werden, wenn:
- du eine zusätzliche Prüfung beantragst, weil das Ergebnis der schriftlichen Prüfung um mindestens 4 Punkte vom Durchschnitt der Semesternoten abweicht (beachte dabei auch die Fristen);
- ein Mitglied des Prüfungsausschusses es wegen fehlender Einstimmigkeit bei der Festsetzung der Note der schriftlichen Prüfung beantragt hat.
- der Prüfungsbeauftragte eine Prüfung festsetzt, weil die erforderliche Gesamtqualifikation nur durch eine mündliche Prüfung erreicht werden kann;
______________________________
Informationen über die Studienstufe, S.15
APO-AH § 25
| Zurück zur Übersicht |