Abitur

Die mündliche Prüfung

Es werden 2 Gebiete (Ausnahmen bei Fremdsprachen !) des Prüfungsfachs aus dem Unterricht der Studienstufe geprüft. Eines dieser Prüfungsgebiete ist ein Thema aus dem Unterricht des vierten Semesters. Bis zu einem bestimmten Termin kann der Prüfling ein Thema schriftlich angeben, was – wenn es nicht als ungeeignet abgelehnt wird – ein Gegenstand der Prüfung ist.

In der Regel steht dir eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten zur Verfügung (in DSP bis 45 Minuten). Du darfst dir während dieser Zeit auch Notizen machen.

Die Leitung der Prüfung liegt beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Der Prüfer ist der Fachlehrer des 3. und 4. Semesters. Alle anderen Mitglieder des Prüfungsausschusses dürfen aber auch Fragen stellen.

An den Prüfungen können Schüler des nachfolgenden Jahrgangs als Zuhörer teilnehmen, wenn der Prüfling damit einverstanden ist.

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Informationen über die Studienstufe, S.15f

APO-AH § 26,auch 27,28,30,31

Beachte auch die Tipps zur Vorbereitung einer mündlichen Prüfung unter Lerntechniken im Intranet der Schule.

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